Steuerbefreiung für private Solaranlagen und Heimspeicher

0% UST auf PV-Anlagen und Heimspeicher

Seit dem 01.01.2023 gilt für PV-Anlagen (Solarstromanlagen) und deren Peripheriegeräte zum Erstellen einer Solarstromanlage, wie z.B. Heimspeicher (Akkus / Batterien), Wechselrichter, Balkonkraftwerke und dazugehöriges Montagematerial eine Steuerentlastung für Privathaushalte mit Liefer- und Rechnungsadresse in Deutschland

Eine Lieferung zum ermässigten Mehrwertsteuersatz nach §12 Abs.3 Nr.1 UstG kann nur erfolgen, wenn die gesetzlich geforderten Rahmenbedingungen erfüllt sind, der Link führt Dich direkt zum Bundesfinanzministerium und klärt Dich darüber auf ob Dein Einkauf ohne Umsatzsteuer konform mit der Fördermassnahme geht.

Sollte nach der Beauftragung, Bezahlung oder bei bereits gelieferten Produkten weitere Informationen oder Dokumente, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, benötigt werden, wirst Du darüber per E-Mail informiert. Sollte Deine Bestellung Artikel enthalten, die nicht nach der neuen Gesetzgebung von der Mehrwertsteuer befreit sind, werden wir Dich ebenfalls per E-Mail darauf hinweisen. Wir behalten uns vor, fällige MwSt. Beträge ggf. nachzufordern.

Eine Erstattung im Nachhinein ist nicht möglich!